
§ 1 Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
§ 2 Tarife
Der City Tarif gilt nur für Berlin. Bei einer Überschreitung
der anliegenden Gemeinden werden die Kilometer extra berechnet.
§ 3 Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Kunde vom Limousinenvertrag zurück oder nimmt
er den Limousinenservice nicht in Anspruch, so kann die Firma
Alexander Schwarz Stornierungsgebühren verlangen. Erfolgt
die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin hat
der Kunde 55% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei weniger
als 24 Stunden vor Leistungsbeginn hat der Kunde 80% des vereinbarten
Preises zu zahlen. Erfolgt keine Stornierung trägt der
Kunde die vollen Kosten.
Bei Sonderfahrzeugen und -Vereinbarungen im Stornierungsfall
trägt der Kunde die vollen Kosten (100% des vereinbarten
Preises). Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 4 Bezahlung
Die Firma Alexander Schwarz kann 50% des vereinbarten Preises
als Anzahlung verlangen.
Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge binnen
14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Sonderfahrzeugen
und -Vereinbarungen ist der Preis vor dem Leistungsantritt
in Bar zu bezahlen.
§ 5 Leistungszeitraum
Eine spontane Auftragsvelängerung ist nur nach Absprache
mit der Firma oder dem Chauffeur möglich. Bei Transferleistungen
sind die Fahrgäste oder deren Agenturen verpflichtet
jede Flugzeitveränderung umgehend anzumelden. Bei Nichtanzeigen
erlischt die Pflicht zu Beförderung.
§ 6 Zusätzliche Kosten
Alle Vorauslagen wie Telefon, Hotel, Eintritte, Parkgebühren
werden gesondert berechnet.
Beschmutzt einer der Fahrgäste das Fahrzeug übermäßig,
so trägt er die Reinigungskosten.
§ 7 Haftung
Die Haftung von Firma Alexander Schwarz ist auf den zweifachen
vereinbarten Leistungspreis beschränk, soweit ein Schaden
des Kunden oder Limousinenservice Nutzers weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für
Schäden, die ein Kunde am eingesetzten Fahrzeug verursacht,
haftet er gesamtschuldnerisch.
§ 8 Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache mit der
Firma möglich.
§ 9 Sorgfaltspflicht
Wegen der Größe des Fahrzeuges obliegt der Chauffeur
einer besonderen Sorgfaltpflicht. Unwegsame Strecken sind
zu vermeiden und keinesfalls darf gegen bestehende Verkehrsregeln
verstoßen werden.
Der Vermieter versucht dem Fahrgast die Beförderung so
angenehm wie möglich gestalten. Sollte der Vermieter
im Falle eines Ausfalls des Fahrzeuges kein Ersatzfahrzeug
beschaffen können oder keine Alternative zur Weitefahrt
geboten werden können, so kann die Anzahlung zurück
verlangt werden. Weitere Regressansprüche gegenüber
dem Vermieter sind ausgeschlossen.
§ 10 Gerichtstand
Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
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