| 
 § 1 Preise
 Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
 § 2 Tarife
 Der City Tarif gilt nur für Berlin. Bei einer Überschreitung 
                    der anliegenden Gemeinden werden die Kilometer extra berechnet.
 § 3 Rücktritt vom Vertrag
 Tritt der Kunde vom Limousinenvertrag zurück oder nimmt 
                    er den Limousinenservice nicht in Anspruch, so kann die Firma 
                    Alexander Schwarz Stornierungsgebühren verlangen. Erfolgt 
                    die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin hat 
                    der Kunde 55% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei weniger 
                    als 24 Stunden vor Leistungsbeginn hat der Kunde 80% des vereinbarten 
                    Preises zu zahlen. Erfolgt keine Stornierung trägt der 
                    Kunde die vollen Kosten.
 
 Bei Sonderfahrzeugen und -Vereinbarungen im Stornierungsfall 
                    trägt der Kunde die vollen Kosten (100% des vereinbarten 
                    Preises). Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
 
 § 4 Bezahlung
 
 Die Firma Alexander Schwarz kann 50% des vereinbarten Preises 
                    als Anzahlung verlangen.
 
 Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge binnen 
                    14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Sonderfahrzeugen 
                    und -Vereinbarungen ist der Preis vor dem Leistungsantritt 
                    in Bar zu bezahlen.
 § 5 Leistungszeitraum
 Eine spontane Auftragsvelängerung ist nur nach Absprache 
                    mit der Firma oder dem Chauffeur möglich. Bei Transferleistungen 
                    sind die Fahrgäste oder deren Agenturen verpflichtet 
                    jede Flugzeitveränderung umgehend anzumelden. Bei Nichtanzeigen 
                    erlischt die Pflicht zu Beförderung.
 § 6 Zusätzliche Kosten 
 Alle Vorauslagen wie Telefon, Hotel, Eintritte, Parkgebühren 
                    werden gesondert berechnet.
 
 Beschmutzt einer der Fahrgäste das Fahrzeug übermäßig, 
                    so trägt er die Reinigungskosten.
 
 § 7 Haftung
 Die Haftung von Firma Alexander Schwarz ist auf den zweifachen 
                    vereinbarten Leistungspreis beschränk, soweit ein Schaden 
                    des Kunden oder Limousinenservice Nutzers weder vorsätzlich 
                    noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für 
                    Schäden, die ein Kunde am eingesetzten Fahrzeug verursacht, 
                    haftet er gesamtschuldnerisch.
 § 8 Mitnahme von Tieren
 Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache mit der 
                    Firma möglich.
 § 9 Sorgfaltspflicht 
 Wegen der Größe des Fahrzeuges obliegt der Chauffeur 
                    einer besonderen Sorgfaltpflicht. Unwegsame Strecken sind 
                    zu vermeiden und keinesfalls darf gegen bestehende Verkehrsregeln 
                    verstoßen werden.
 
 Der Vermieter versucht dem Fahrgast die Beförderung so 
                    angenehm wie möglich gestalten. Sollte der Vermieter 
                    im Falle eines Ausfalls des Fahrzeuges kein Ersatzfahrzeug 
                    beschaffen können oder keine Alternative zur Weitefahrt 
                    geboten werden können, so kann die Anzahlung zurück 
                    verlangt werden. Weitere Regressansprüche gegenüber 
                    dem Vermieter sind ausgeschlossen.
 § 10 Gerichtstand
 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
 
 
 
 |